Leistungsbeschreibung


Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Spezielle Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter meldeamt@stadt-stade.de oder unter der Nummer 04141-401-444.

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Spezielle Hinweise

Die Auskunftssperre können Sie schriftlich bei dem Meldeamt der Hansestadt Stade beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Spezielle Hinweise

Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.

Bitte reichen Sie eventuelle Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben mit ein.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer


Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?


Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Kontakt
  • Einwohnermeldeabteilung
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Einwohnermeldeamt der Hansestadt Stade