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Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingerichtet.

Leistungsbeschreibung

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter meldeamt@stadt-stade.de oder unter der Nummer 04141-401-444.

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Spezielle Hinweise

Die Auskunftssperre können Sie schriftlich bei dem Meldeamt der Hansestadt Stade beantragen.

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Spezielle Hinweise

Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.

Bitte reichen Sie eventuelle Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben mit ein.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Geltungsdauer: 2 JAHR

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.