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Parkausweis für Schwerbehinderte - Erteilung


Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweises oder den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie 
  • ein aktuelles Lichtbild (optional)
Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie