Parkausweis für Schwerbehinderte - Erteilung
Parkausweis für Schwerbehinderte - Erteilung
nicht angegeben
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweises oder den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- ein aktuelles Lichtbild (optional)
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben