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Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter oder unter der Nummer 04141-401-444.


Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Melde-, Lebens- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Stade mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. 

Eine einfache Meldebescheinigung beinhaltet:

Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort, derzeitige Anschriften


Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet zusätzlich:                                                   

gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum und Familienstand 



Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise

Personalausweis oder Reisepass, ggf. Unterlagen der Stelle, wo die Bescheinigung vorgelegt werden soll.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise

Die Gebühren sind wie folgt:

Einfache Meldebescheinigung:     7,50 €

Erweiterte Meldebescheinigung:  9,00 € 

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise

Bundesmeldegesetz