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Parkausweis für Bewohner - Erteilung


Leistungsbeschreibung

Ein Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken an Parkscheinautomaten der Hansestadt Stade ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung. Durch den Anwohnerparkausweis wird kein Anspruch auf einen bestimmten bzw. jederzeit frei verfügbaren Parkplatz begründet. Für Tiefgaragen, Parkhäuser, den Parkplatz Hospitalstraße und den Parkplatz Stadeum gilt der Anwohnerparkausweis nicht. 

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

  • Der Antragsteller ist an einer der unter Anlage 1 zur Richtlinie zum Bewohnerparken im Bereich der Hansestadt Stade mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt
  • Ein angemeldetes und zugelassenes Fahrzeug unabhängig davon, wer der Fahrzeughalter ist. Der Antragsteller muss dieses dennoch nutzen.
  • Keinen bereits ausgestellten Anwohnerparkausweis
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter --> Vollmacht

Die Gebühren betragen:

  • für 6 Monate = 50,00 Euro
  • für 1 Jahr = 100,00 Euro
  • für 2 Jahre = 200,00 Euro
  • für 3 Jahre = 300,00 Euro 

Der Anwohnerparkweis ist zeitlich begrenzt.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung