Leistungsbeschreibung


Ein Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken an Parkscheinautomaten der Hansestadt Stade ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung. Durch den Anwohnerparkausweis wird kein Anspruch auf einen bestimmten bzw. jederzeit frei verfügbaren Parkplatz begründet. Für Tiefgaragen, Parkhäuser, den Parkplatz Hospitalstraße und den Parkplatz Stadeum gilt der Anwohnerparkausweis nicht. 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

Voraussetzungen


  • Der Antragsteller ist an einer der unter Anlage 1 zur Richtlinie zum Bewohnerparken im Bereich der Hansestadt Stade mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt
  • Ein angemeldetes und zugelassenes Fahrzeug unabhängig davon, wer der Fahrzeughalter ist. Der Antragsteller muss dieses dennoch nutzen.
  • Keinen bereits ausgestellten Anwohnerparkausweis

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter --> Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren betragen:

  • für 6 Monate = 50,00 Euro
  • für 1 Jahr = 100,00 Euro
  • für 2 Jahre = 200,00 Euro
  • für 3 Jahre = 300,00 Euro 

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Anwohnerparkweis ist zeitlich begrenzt.

Dokumente


Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Kontakt
  • Verkehrsabteilung
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Verkehr
  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Herr Jan-Phillip Koppelmann