Leistungsbeschreibung


Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

  • ein Parkverbot gilt,
  • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen oder in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
  • sich eine Fußgängerzone befindet
  • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Die zuständige Stelle erteilt nach Prüfung der Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder müssen selbständig beschafft werden. (zb. Bei Speditionen, Straßenbaufirmen oder Internetfirmen)

An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen oder durch Absperrband) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten und es besteht kein rechtlicher Hintergrund eine Verwarnung oder Räumung der Fläche zu veranlassen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit des gesamten Stadtgebietes obliegt bei der Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Verkehr.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und unter Beifügen einer Skizze
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
  • das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

Welche Gebühren fallen an?


Es fällt eine Verwaltungsgebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung in Höhe von 25,00 EUR an. 

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag muss rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?


Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag per E-Mail gestellt werden.

Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen werden, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

Bemerkungen


Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Kontakt
  • Verkehrsabteilung
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Verkehr
  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Herr Philipp Seeba