Leistungsbeschreibung


Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Bitte reichen Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein.

Spezielle Hinweise

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese schriftlich anzeigen

Verfahrensablauf


Spezielle Hinweise

Bitte geben Sie den nachstehenden Antrag vollständig ausgefüllt an das Sachgebiet Gewerbe.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Welche Gebühren fallen an?


Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Was sollte ich noch wissen?


Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Kontakt
  • Gewerbeabteilung
Kontaktpersonen

  • Gewerbeabteilung