Parken - Stader Bahnhof
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Parken am Stader Bahnhof
Die Hansestadt Stade bietet am Stader Bahnhof zwei, durchgehend geöffnete, Parkmöglichkeiten an:
- Parkpalette (Parkhaus) am Bahnhof
- Parkplatz Hospitalstr./Brinkstr.
Für beide Parkmöglichkeiten sind folgende Parktickets/Parkausweise zu erwerben:
- Tagesticket
- Wochenticket
- Monatsparkausweis
- Jahresparkausweis
- 2-Jahresparkausweis
- Kurzzeitausweise
Verfahrensablauf
Die Jahres- bzw. 2-Jahresparkausweise haben eine einheitliche Laufzeit vom 01.04. des Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres bzw. übernächsten Jahres. Antragstellungen auf Verlängerung bzw. Neuanträge sind ab dem 01.02. des Jahres möglich. Antragstellungen vor dem 01.02. finden keine Berücksichtigung. Die Vergabe der Ausweise erfolgt nach Antragseingang. Die Anzahl der zu vergebenden Parkausweise ist kontingentiert.
Parkausweise mit Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zum 01.05., werden aufgrund der einheitlichen Laufzeit längstens bis zum 31.03. des Folgejahres vergeben.
Monatsausweise werden maximal dreimal jährlich ausgestellt, allerdings nicht für einen zusammenhängenden Zeitraum.
Bei Rückgabe eines Parkausweises vor Ablauf der Laufzeit erfolgt für den nicht mehr genutzten Zeitraum keine Rückrechnung bzw. Erstattung. Bei 2-Jahresausweisen besteht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum 31.03. des Folgejahres.
Der Parkausweis für die Parkpalette am Bahnhof gilt ausschließlich für die Parkpalette. Mit dem Parkausweis für den Parkplatz Hospitalstr./Brinkstr. ist es bei Vollbelegung möglich, die Parkpalette zu nutzen.
Bei Nutzung der Parkpalette sind die allgemeinen Einstell- und Benutzerbedingungen der Hansestadt Stade zu beachten.
Der Parkausweis und ein Rechnungsschreiben werden per Post übersandt.