Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein Osterfeuer veranstalten. Bitte entnehmen Sie die dazugehörigen Informationen dem nachstehenden Merkblatt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.