Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.