Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein Osterfeuer veranstalten. Bitte entnehmen Sie die dazugehörigen Informationen dem nachstehenden Merkblatt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.
Dokumente
Urheber
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Links & Onlinedienste
Anzeige eines Osterfeuers
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