Leistungsbeschreibung


Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Spezielle Hinweise

Sie möchten ein Osterfeuer veranstalten. Bitte entnehmen Sie die dazugehörigen Informationen dem nachstehenden Merkblatt.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten?


Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.

Spezielle Hinweise

Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.

Kontakt
  • Gefahrenabwehr
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Frau Marita Vagts