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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige


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Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Osterfeuer veranstalten. Bitte entnehmen Sie die dazugehörigen Informationen dem nachstehenden Merkblatt.



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An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

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Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.

Spezielle Hinweise

Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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