Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Frau Marita Vagts