Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anzeige
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Sie möchten ein Osterfeuer veranstalten. Bitte entnehmen Sie die dazugehörigen Informationen dem nachstehenden Merkblatt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Osterfeuer ein.