Bäume und Hecken sind natürliche Lebensräume und erfüllen in Siedlungsgebieten wichtige Funktionen. Sie beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild, verbessern die Lebensqualität, das Kleinklima sowie die Luftqualität. Zahlreichen Tieren bieten sie Lebensraum. Auch für die Erholung und das Naturerleben des Menschen nehmen sie eine große Bedeutung ein. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes.
Deshalb hat der Rat der Stadt Stade in seiner Sitzung am 17.03.2003 die Satzung beschlossen.

Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung von Bäumen und freiwachsenden Hecken für ihre Stadt erkennen und selbst entsprechend rücksichtsvoll handeln. Ohne Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe
und Ihre Verantwortung ist auch die beste Baumschutzsatzung nutzlos.

Nähere Informationen über den Schutz von Bäumen und freiwachsenden Hecken erhalten Sie bei uns.

Rufen Sie uns an oder schauen Sie vorbei! Wir sehen uns Ihren Baum an und beraten Sie bei Fragen und Zweifelsfällen. Nutzen Sie unser Beratungsangebot und helfen Sie mit, dass Stade weiterhin eine »wunderschöne Stadt« bleibt.

Die Baumschutzsatzung können Sie unten herunterladen.

Leistungsbeschreibung


Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


  • Kommunale Baumschutzsatzung

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Herr Wilfried Böhling