Bäume und Hecken sind natürliche Lebensräume und erfüllen in Siedlungsgebieten wichtige Funktionen. Sie beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild, verbessern die Lebensqualität, das Kleinklima sowie die Luftqualität. Zahlreichen Tieren bieten sie Lebensraum. Auch für die Erholung und das Naturerleben des Menschen nehmen sie eine große Bedeutung ein. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes.
Deshalb hat der Rat der Stadt Stade in seiner Sitzung am 17.03.2003 die Satzung beschlossen.

Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung von Bäumen und freiwachsenden Hecken für ihre Stadt erkennen und selbst entsprechend rücksichtsvoll handeln. Ohne Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe
und Ihre Verantwortung ist auch die beste Baumschutzsatzung nutzlos.

Nähere Informationen über den Schutz von Bäumen und freiwachsenden Hecken erhalten Sie bei uns.

Rufen Sie uns an oder schauen Sie vorbei! Wir sehen uns Ihren Baum an und beraten Sie bei Fragen und Zweifelsfällen. Nutzen Sie unser Beratungsangebot und helfen Sie mit, dass Stade weiterhin eine »wunderschöne Stadt« bleibt.

Die Baumschutzsatzung können Sie unten herunterladen.

Leistungsbeschreibung


Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Verfahrensablauf


  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen


Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

Welche Unterlagen werden benötigt?


Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage


  • Kommunale Baumschutzsatzung

Fachlich freigegeben durch


Kommunale Rahmenleistung

Kontakt
  • Umwelt- und Freiraumplanung
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Umwelt Stadt Stade