Leistungsbeschreibung


Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 unterliegt ganzjährig der Anzeigepflicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Fügen Sie der Anzeige bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes bei (Ausschnitt Deutschen Grundkarte im (Maßstab 1:5000) oder z.B. Kartenausdruck Google Maps ™ auf der Zoomstufe 2).

Welche Gebühren fallen an?


Sofern es im behördlichen Ermessen im Einzelfalle notwendig ist, zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sachgütern Beschäftigter oder Dritter Anordnungen zu treffen (§ 32 SprengG), wird hierfür vom Anzeigenden eine Gebühr erhoben.

Diese richtet sich gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung Niedersachsen (AllGO - Anlage Nr. 29.1.25) nach dem Zeitaufwand und beträgt mindestens 40,- und höchstens 1.000,- €.

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Das Vorhaben ist mind. 2 Wochen zuvor anzuzeigen.

Rechtsgrundlage


§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5238) geändert worden ist.

Kontakt
  • Gefahrenabwehr
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Frau Marita Vagts