Bauen - Bauakteneinsicht
Bauen - Bauakteneinsicht
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Aus den vorhandenen Baugenehmigungen können Auszüge erworben werden.
Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Baugenehmigung und die Bauvorlagen zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mindestens bis zum Abbruch oder zur Beseitigung der baulichen Anlagen aufzubewahren.
Zudem sind sie verpflichtet, die Unterlagen im Falle des Übergangs des Eigentums an die jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Falls diese Unterlagen im Einzelfall nicht mehr vorliegen sollten und auch über die bisherigen Eigentümer nicht zu beschaffen sind, können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Gewährung von Akteneinsicht bei der Bauaufsichtsbehörde oder die Anfertigung von Kopien aus den dort aufbewahrten Bauakten in Betracht kommen.
Von besonderem Interesse können Bauakten etwa sein, wenn jemand ein bebautes Grundstück erwerben und sich vergewissern möchte, dass für alle Gebäude die erforderlichen Baugenehmigungen vorliegen.
Auch wer ein bestehendes Gebäude umbauen möchte, findet in den Bauakten häufig wichtige Informationen für die weitere Planung (z.B. Nachweise der Standsicherheit).
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauakteneinsicht kann für das Stadtgebiet Stade und die Ortsteile Bützfleth, Haddorf, Hagen, Schölisch und Wiepenkathen beantragt werden.
Für Einsichtnahmen in Akten von Liegenschaften außerhalb der vorgenannten Gebiete, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Stade.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird. Das kann ein aktueller Grundbuchauszug, Kaufvertrag, oder ein Erbschein sein. Zudem muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Möchte jedoch ein Dritter eine Bauakteneinsicht vornehmen, wird zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten benötigt. Zudem muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Akteneinsicht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur Eigentümern und deren Bevollmächtigten gewährt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gewährung von Akteneinsicht oder die Anfertigung von Kopien sind kostenpflichtig.
Die Durchführung der Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht bereits bei Vorbereitung der Akteneinsicht (Vorgangsermittlung / Archivrecherche etc.).
Bearbeitungsdauer
!!! Bitte beachten !!!
Die Wartezeit für einen Bauakteneinsichtstermin beträgt ca. 2-3 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Eine Terminanfrage können sie unter Bauakteneinsicht@stadt-stade.de stellen.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, setzt sich eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter per E-Mail mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Terminvereinbarung sollte frühzeitig erfolgen, da eine Einsicht am selben Tag leider nicht möglich ist.
Bitte denken Sie an die Angabe Ihrer Kontaktdaten.