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Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, in denen Sie bestimmte Urkunden vorlegen müssen. Dazu zählen, um eine paar Beispiele zu nennen, die Eheschließung, die Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles, vielleicht aber auch, um bei Gericht einen Erbschein zu beantragen oder bei der Meldebehörde einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Zum Formular

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport