Bestattung / Beisetzung - Durchführung
Bestattung / Beisetzung - Durchführung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Hier geht’s zur Anmeldung von Trauerfeiern/Beisetzungen, ausschließlich für Bestattungsunternehmen:
https://stade.bestattungsanmeldung.de/
Welche Gebühren fallen an?
Sie können mit dem nebenstehenden Formular Grabnutzungsrecht Friedhof Geestberg, Themengarten Erde, vorab ein Nutzungsrecht erwerben. Die Kosten betragen derzeit 1.808,00 EUR.
Sie können mit dem nebenstehenden Formular Antrag Grabnutzungsrecht Kolumbarium Urnendoppelfach bereits vorab ein Nutzungsrecht erwerben. Die Kosten betragen derzeit 1.340,00 EUR.
Sie können mit dem nebenstehenden Formular die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Urnengrabstätte einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein und 25 Jahre Rasenpflege auf dem Gemeinschaftsgrabfeld beantragen. Die Kosten betragen derzeit 959,00 EUR.
Sie können mit dem nebenstehenden Formular ein Nutzungsrecht auf dem Friedhof Geestberg beantragen. Die Kosten für Nutzungsrechte bei Sargbestattungen betragen derzeit 2.367,00 EUR, für Urnenplätze 1.491,00 EUR.
Sie können mit dem nachstehenden Formular die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte auf dem Grabfeld „Ahornbaum" mit besonderen Grabmalvorschriften inkl. 25 Jahre Pflege beantragen. Die Kosten betragen derzeit 1.615,00 EUR.
Sie können mit dem nebenstehenden Formular die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Sarggrabstätte auf dem Gemeinschaftsgrabfeld Campe einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein und 25 Jahre Rasenpflege beantragen. Die Kosten betragen derzeit 1.441,00 EUR.
Sie können mit dem nebenstehenden Formular die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Urnengrabstätte auf dem Gemeinschaftsgrabfeld einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein und 25 Jahre Rasenpflege beantragen. Die Kosten betragen derzeit 705,00 EUR.
Sie können auch ein Verfügungsrecht für eine Reihengrabstätte auf dem städtischen Friedhof beantragen. Die Kosten können erst im nachhinein nach Flächenverbrauch ermittelt werden.
Sie können auch die Verleihung eines Nutzungsrechts für eine Wahlsarggrabstätte oder eine Wahlurnengrabstätte beantragen. Die Kosten können erst im nachhinein nach Flächenverbrauch ermittelt werden.
Darüber hinaus können Sie die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Urnengrabstätte auf dem Gemeinschaftsgrabfeld „Rosengarten" auf dem Friedhof Geestberg einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrab beantragen.
Ergänzend stellen wir Ihnen Anträge auf Verlängerung, bzw. Rückgabe u. Teilung von Nutzungsrechten von Gräbern nebenstehend zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Verlängerungen von Nutzungsrechten nur bei Wahlgräbern möglich sind. Hierzu zählen:
- Wahlgrabstellen für Sargbestattungen
- Urnenwahlgrabstätten
- Besonders gestaltete Themengärten für Sargbestattungen
- Besonders gestaltete Themengärten für Urnen
- Urnenfach im Kolumbarium.
Die Gebühren für die Verlängerung sind variabel, sie hängen von der Größe der Gräber und der Anzahl der Jahre ab.
Das Abräumen beziehungsweise die Teilung von Gräbern berechnen wir nach Zeitaufwand, Fahrzeugeinsatz etc. Die Anträge auf Rückgabe beziehungsweise Teilung prüfen wir vorab, da dafür die Ruhefristen abgelaufen sein müssen.
Auch die Grabmalgenehmigung kann von entsprechenden Fachbetrieben online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 50,00 EUR je Genehmigung zu Lasten der beauftragtenden, verfügungsberechtigten Person und nicht zu Lasten des Fachbetriebs geht.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)