Leistungsbeschreibung


In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

Spezielle Hinweise

Hier geht’s zur Anmeldung von Trauerfeiern/Beisetzungen, ausschließlich für Bestattungsunternehmen:

https://stade.bestattungsanmeldung.de/

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle


Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

Voraussetzungen


Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

Welche Gebühren fallen an?


Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Gebühr: kostenfrei

Sie können mit dem nebenstehenden Formular Grabnutzungsrecht Friedhof Geestberg, Themengarten Erde, vorab ein Nutzungsrecht erwerben. Die Kosten betragen derzeit 1.808,00 EUR.

Sie können mit dem nebenstehenden Formular Antrag Grabnutzungsrecht Kolumbarium Urnendoppelfach bereits vorab ein Nutzungsrecht erwerben. Die Kosten betragen derzeit 1.340,00 EUR.

Sie können mit dem nebenstehenden Formular die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Urnengrabstätte einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein und 25 Jahre Rasenpflege auf dem Gemeinschaftsgrabfeld beantragen. Die Kosten betragen derzeit 959,00 EUR.

Sie können mit dem nebenstehenden Formular ein Nutzungsrecht auf dem Friedhof Geestberg beantragen. Die Kosten für Nutzungsrechte bei Sargbestattungen betragen derzeit 2.367,00 EUR, für Urnenplätze 1.491,00 EUR.

Sie können mit dem nachstehenden Formular die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte auf dem Grabfeld „Ahornbaum" mit besonderen Grabmalvorschriften inkl. 25 Jahre Pflege beantragen. Die Kosten betragen derzeit 1.615,00 EUR.

Sie können mit dem nebenstehenden Formular die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Sarggrabstätte auf dem Gemeinschaftsgrabfeld Campe einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein und 25 Jahre Rasenpflege beantragen. Die Kosten betragen derzeit 1.441,00 EUR.

Sie können mit dem nebenstehenden Formular die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Urnengrabstätte auf dem Gemeinschaftsgrabfeld einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein und 25 Jahre Rasenpflege beantragen. Die Kosten betragen derzeit 705,00 EUR.

Sie können auch ein Verfügungsrecht für eine Reihengrabstätte auf dem städtischen Friedhof beantragen. Die Kosten können erst im nachhinein nach Flächenverbrauch ermittelt werden. 

Sie können auch die Verleihung eines Nutzungsrechts für eine Wahlsarggrabstätte oder eine Wahlurnengrabstätte beantragen. Die Kosten können erst im nachhinein nach Flächenverbrauch ermittelt werden. 

Darüber hinaus können Sie die Verleihung eines Verfügungsrechts an einer Urnengrabstätte auf dem Gemeinschaftsgrabfeld „Rosengarten" auf dem Friedhof Geestberg einschließlich Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrab beantragen. 

 

Ergänzend stellen wir Ihnen Anträge auf Verlängerung, bzw. Rückgabe u. Teilung von Nutzungsrechten von Gräbern nebenstehend zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Verlängerungen von Nutzungsrechten nur bei Wahlgräbern möglich sind. Hierzu zählen:

  1. Wahlgrabstellen für Sargbestattungen
  2. Urnenwahlgrabstätten
  3. Besonders gestaltete Themengärten für Sargbestattungen
  4. Besonders gestaltete Themengärten für Urnen
  5. Urnenfach im Kolumbarium.

Die Gebühren für die Verlängerung sind variabel, sie hängen von der Größe der Gräber und der Anzahl der Jahre ab.

Das Abräumen beziehungsweise die Teilung von Gräbern berechnen wir nach Zeitaufwand, Fahrzeugeinsatz etc. Die Anträge auf Rückgabe beziehungsweise Teilung prüfen wir vorab, da dafür die Ruhefristen abgelaufen sein müssen.

Auch die Grabmalgenehmigung kann von entsprechenden Fachbetrieben online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 50,00 EUR je Genehmigung zu Lasten der beauftragtenden, verfügungsberechtigten Person und nicht zu Lasten des Fachbetriebs geht.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsbehelf


Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?


Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

  • Gemeinden
  • Kirchen, Kirchengemeinden
  • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)