Leistungsbeschreibung


Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

 © Hansestadt Stade   Anzeige in Originalgröße 15 KB - 197 x 180 Adresse: 
Schiffertorsstr. 4
21682 Stade


Erreichbarkeit: 
Tel.: 04141 / 401-464
E-Mail: stadtbibliothek@stadt-stade.de 

Öffnungszeiten: 
Mo. geschlossen
Di., Mi., Fr. 11.00-17.30 Uhr
Do. 11.00-18.00 Uhr
Sa. 9.30-12.00 Uhr

Herzlich Willkommen in der Stadtbibliothek Stade

Die Stadtbibliothek Stade ist eine Einrichtung der Hansestadt Stade und dient der Literatur- und Informationsversorgung zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung, zur Freizeitgestaltung, für Unterhaltung und Hobbys.

Ziel der Stadtbibliothek ist es, für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger einen aktuellen, qualifizierten Medienbestand im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten anzubieten.
Der Bestand umfasst ca. 70 000 Medien.

Sie sind herzlich eingeladen die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek auch zum Schmökern, Lernen oder als Ort der Begegnung zu nutzen. Das Team der Stadtbibliothek freut sich auf Ihren Besuch!

Bitte klicken Sie hier um mehr Informationen zu erhalten

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen eine pauschale jährliche Ausleihgebühr oder eine Gebühr für eine einmalige Ausleihe (Tageskarte) nach einer besonderen Gebührenordnung.

Schüler, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Auszubildende über 18 Jahre zahlen eine ermäßigte Ausleihgebühr oder eine Gebühr für eine einmalige Ausleihe (Tageskarte) nach einer besonderen Gebührenordnung.
Der Erwerb der Tageskarte berechtigt nicht zur Nutzung der Fernleihe. 
Personen unter 18 Jahren sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB III oder SGB IV sowie Gleichgestellte, zahlen keine Ausleihgebühr. 
Für die Ausleihe von DVDs und Konsolenspielen ist von allen entleihenden Personen eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Die Gebühren werden nach einer besonderen Gebührenordnung erhoben.
Für Verwaltungshandlungen, insbesondere Fernleihen, Mahnungen, Vorbestellungen, Neuausstellungen eines Leseausweises, Verlust oder Beschädigung eines Barcodes oder Transponders, werden Gebühren nach einer besonderen Gebührenordnung erhoben.

Einen Link zur Benutzungs- und Gebührensatzung finden Sie im Artikel.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Stadtbibliothek Stade