Wildmüll - Entsorgung
Wildmüll - Entsorgung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Kommunale Betriebe Stade
Auf der Koppel 6, 21682 Stade
04141 401-391
Facebook/Wildmüll in der Hansestadt Stade
Oder WebApp: https://www.stadt-stade.info/buergertipp/buergertipp_eingabe.html
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ihre Wildmüllmeldung sollte so präzise wie möglich gestaltet werden. Beispielsweise durch die Angabe der Adresse oder einer konkreten Ortsbeschreibung, Angabe der Art des Mülls, Menge und sonstige Gegebenheiten. Gerne können Sie auch Hinweise auf den Verursacher angeben, falls vorhanden.