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Wildmüll - Entsorgung


Leistungsbeschreibung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Kommunale Betriebe Stade

Auf der Koppel 6, 21682 Stade

wildmuell@stadt-stade.de

04141 401-391

Facebook/Wildmüll in der Hansestadt Stade

Oder WebApp: https://www.stadt-stade.info/buergertipp/buergertipp_eingabe.html

Ihre Wildmüllmeldung sollte so präzise wie möglich gestaltet werden. Beispielsweise durch die Angabe der Adresse oder einer konkreten Ortsbeschreibung, Angabe der Art des Mülls, Menge und sonstige Gegebenheiten. Gerne können Sie auch Hinweise auf den Verursacher angeben, falls vorhanden.