Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 1520,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit unf Verkehr